Verfahren nach § 137h SGB V

Sakrale Neuromodulation durch ein implantierbares, wieder aufladbares Stimulationssystem bei überaktiver Blase, Harnverhalt und Stuhlinkontinenz

Steckbrief

  • Intervention: Sakrale Neuromodulation
  • Indikation: Überaktive Blase, Harnverhalt, Stuhlinkontinenz
  • Vorgangsnummer Beratung: BAh-19-004
  • Status: Beratung abgeschlossen

Fristen

  • Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 23.01.2020
  • Ende des Stellungnahmeverfahrens: 21.02.2020
  • Beschlussdatum: 16.04.2020

Beratung vor einem Bewertungsverfahren

Stellungnahmeverfahren

Stellungnahmeverfahren abgeschlossen

Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme ist am 21.02.2020 abgelaufen.

Beschluss

Im Rahmen der Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V hat der G-BA am 16.04.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Sakrale Neuromodulation durch ein implantierbares, wieder aufladbares Stimulationssystem bei überaktiver Blase, Harnverhalt und Stuhlinkontinenz

Beschlussdatum: 16.04.2020
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 18.05.2020 B3

Details zu diesem Beschluss