Verfahren nach § 137h SGB V

Einsatz eines Stentretrievers zur Behandlung des Vasospasmus zerebraler Arterien nach Subarachnoidalblutung

Steckbrief

  • Intervention: Stentretriever
  • Indikation: Vasospasmus, zerebrale Arterien, nach Subarachnoidalblutung
  • Vorgangsnummer Beratung: BAh-20-004
  • Vorgangsnummer Bewertung: BVh-21-003
  • Hersteller: femtos GmbH
  • Produkt: pRELAX
  • Produktklasse: Klasse III
  • Status: Verfahren Erprobungs-Richtlinie eingestellt

Fristen

  • Beginn des Bewertungsverfahrens: 01.11.2021
  • Beginn Informationsergänzung: 12.11.2021
  • Ende Informationsergänzung: 11.12.2021
  • Ende des Bewertungsverfahrens: 21.04.2022

Beratung vor einem Bewertungsverfahren

Stellungnahmeverfahren

Stellungnahmeverfahren abgeschlossen

Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme ist am 08.01.2021 abgelaufen.

Beschluss

Im Rahmen der Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V hat der GBA am 18.02.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Stentretriever zur Behandlung des Vasospasmus zerebraler Arterien nach Subarachnoidalblutung

Beschlussdatum: 18.02.2021

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 18.03.2021 B6

Details zu diesem Beschluss

Bewertungsverfahren

Eingangsbestätigung

Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem GBA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt.

Der GBA bestätigt hiermit, dass Informationen für die Bewertung nach § 137h SGB V der o. g. Methode von einem Krankenhaus eingegangen sind.

Dem GBA wurden mit dem eingereichten Formular folgende Angaben zur Beschreibung der Methode übermittelt:

  • Angefragte Untersuchungs- und Behandlungsmethode (Abschnitt I, Nr. 4.2a):

    ANMERKUNG: Der GBA räumte mit dem Beschluss vom 18. Februar 2021 im vorliegenden Fall ausnahmsweise die Möglichkeit zur nachträglichen Übermittlung der Informationen nach § 137h Absatz 1 Satz 1 SGB V ein. Diesbezüglich beziehen sich Abschnitte I 4.2 a) und b), Abschnitt II 2.1 a) – c), Abschnitt II 2.3, Abschnitt II 4.1 a) – d) auf die NUB Anfrage aus 2020 für das Jahr 2021. (phenox GmbH 2020; GBA 2021) Originaltext aus NUB Anfrage 2020/2021: Therapie intrakranieller Vasospasmen durch kontrollierte, nicht-okklusive endovaskuläre Stent-Dilatation

  • Beschreibung des Anwendungsgebiets (Abschnitt II, Nr. 2.3):

    Originaltext aus NUB-Anfrage 2020/2021: Die Methode wird insbesondere bei Patienten angewandt, bei denen der Vasospasmus in Folge einer Subarachnoidalblutung aufgetreten ist (ICD-10-GM: I67.80! Sonstige näher bezeichnete zerebrovaskuläre Krankheiten, Vasospasmen bei Subarachnoidalblutung). Die Methode ist für Patienten mit folgender Indikation vorgesehen: 1. Patienten, bei denen eine medikamentöse Behandlung nicht möglich ist, 2. Patienten, bei deinen eine medikamentöse Behandlung nicht erfolgreich war. 3. Als Ergänzung zu einer medikamentösen Behandlung.

    Etwa 5 % aller Schlaganfälle beruhen auf einer spontanen bzw. nicht-traumatischen Subarachnoidalblutung (SAB). In Mitteleuropa beträgt ihre jährliche Inzidenz etwa 6–9 auf 100.000 Personen. Zirka 85 % sind Folge der Ruptur eines intrakraniellen arteriellen Aneurysmas. Patienten mit einer spontanen SAB sind relativ jung (mittleres Lebensalter ca. 50 Jahre) und die Letalität (35 %) und permanente Morbidität (35 %) sind relativ hoch. (Steinmetz 2012)

Bekanntmachung der übermittelten Informationen

Folgende Informationen wurden vom anfragenden Krankenhaus beim GBA eingereicht:

Verfahren zur Ergänzung von Informationen abgeschlossen

Das Verfahren zur Ergänzung von Informationen endete am 11.12.2021. Es können keine weiteren Informationen eingereicht werden.

Der GBA trifft unter Berücksichtigung der vom anfragenden Krankenhaus eingereichten und der im Ergänzungsverfahren hinzugefügten Informationen eine Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Bewertung nach § 137h SGB V vorliegen. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, führt er auf Grundlage der Informationen die Bewertung nach § 137h SGB V durch.

Bewertungsvoraussetzungen

Der GBA hat folgenden Beschluss über die Erfüllung der Voraussetzungen für ein Bewertungsverfahren gemäß § 137h SGB V zu o. g. Methode gefasst:

Durchführung einer Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V: Stentretriever zur Behandlung des Vasospasmus zerebraler Arterien nach Subarachnoidalblutung

Beschlussdatum: 20.01.2022

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

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Bewertungsergebnis

Der GBA ist zu folgendem Bewertungsergebnis gemäß § 137h SGB V für die o. g. Methode gekommen:

Bewertung nach § 137h SGB V: Stentretriever zur Behandlung des Vasospasmus zerebraler Arterien nach Subarachnoidalblutung

Beschlussdatum: 21.04.2022

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 12.05.2022 B7

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