Pulmonale Thrombektomie mittels Disc-Retriever bei Lungenarterienembolie
Steckbrief
- Intervention: Thrombektomie mittels Disc-Retriever, pulmonal
- Indikation: Lungenarterienembolie
- Vorgangsnummer Bewertung: BVh-22-001
- Hersteller: Inari Medical Inc.
- Produkt: FlowTriever™
- Produktklasse: Klasse III
- Status: Informationsergänzung abgeschlossen
Fristen
- Beginn des Bewertungsverfahrens: 25.05.2022
- Beginn Informationsergänzung: 15.07.2022
- Ende Informationsergänzung: 14.08.2022
Eingangsbestätigung
Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt.
Der G-BA bestätigt hiermit, dass Informationen für die Bewertung nach § 137h SGB V der o. g. Methode von einem Krankenhaus eingegangen sind.
Dem G-BA wurden mit dem eingereichten Formular folgende Angaben zur Beschreibung der Methode übermittelt:
- Angefragte Untersuchungs- und Behandlungsmethode (Abschnitt I, Nr. 4.2a):
Pulmonale Desobliteration mittels Disc-Retriever System bei Lungenarterienembolie
- Beschreibung des Anwendungsgebiets (Abschnitt II, Nr. 2.3):
Das Verfahren der pulmonalen Desobliteration mittels Disc-Retriever System bei Lungenarterienembolie wird bei Patienten mit akuter Lungenarterienembolie angewendet, welche für eine Lysetherapie nicht infrage kommen.
Bekanntmachung der übermittelten Informationen
Folgende Informationen wurden vom anfragenden Krankenhaus beim G-BA eingereicht:
Verfahren zur Ergänzung von Informationen abgeschlossen
Das Verfahren zur Ergänzung von Informationen endete am 14.08.2022. Es können keine weiteren Informationen eingereicht werden.
Der G-BA trifft unter Berücksichtigung der vom anfragenden Krankenhaus eingereichten und der im Ergänzungsverfahren hinzugefügten Informationen eine Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Bewertung nach § 137h SGB V vorliegen. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, führt er auf Grundlage der Informationen die Bewertung nach § 137h SGB V durch.
Der G-BA prüft derzeit, ob die Voraussetzungen für eine Bewertung nach § 137h SGB V bei der o. g. Methode vorliegen.