Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Pomalidomid

Die in diesem Nutzenbewertungsverfahren gefassten Beschlüsse wurden durch folgendes Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben:
Pomalidomid (Überschreitung 50 Mio € Grenze: Multiples Myelom, mind. 2 Vortherapien, Kombination mit Dexamethason) vom 01.10.2015

Steckbrief

  • Wirkstoff: Pomalidomid
  • Handelsname: Imnovid®
  • Therapeutisches Gebiet: Multiples Myelom (onkologische Erkrankungen)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: Celgene GmbH
  • Orphan Drug: ja
  • Vorgangsnummer: 2013-09-01-D-075

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 01.09.2013
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 02.12.2013
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 23.12.2013
  • Beschlussfassung: 20.02.2014
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 23.12.2013 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 13.01.2014 statt.

Wortprotokoll(PDF 138,75 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Pomalidomid

Beschlussdatum: 20.02.2014
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 12.03.2014 B2

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 02.12.2013 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 23.12.2013 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 13.01.2014 statt.

Wortprotokoll(PDF 138,75 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Pomalidomid

Beschlussdatum: 20.02.2014
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 12.03.2014 B2

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren