Mutterschafts-Richtlinie
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt – Mu-RL
Die Richtlinie regelt die ärztliche Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, insbesondere den Umfang und Zeitpunkt der Leistungen, das Zusammenwirken mit Hebammen und die Dokumentation im sogenannten Mutterpass.
- In Kraft getreten am:
- 19.12.2023
- Geändert am:
- 28.09.2023 BAnz AT 18.12.2023 B2
- Fassung vom:
- 10.12.1985 BAnz. Nr. 60 a (Beilage) vom 27.03.1986
Anlagen
- Anlage I: Ultraschalluntersuchungen
- Anlage II: Indikationen zur Kardiotokographie/CTG
- Anlage III: Mutterpass
- Anlage IV: Versicherteninformation zum HIV-Test in der Schwangerschaft
- Anlage V: Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
- Anlage VI: Versicherteninformation zum Test auf Schwangerschaftsdiabetes
- Anlage VII: Versicherteninformation zur Bestimmung des Rhesusfaktors vor der Geburt
- Anlage VIII: Versicherteninformation zum nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)