Pressemitteilung | Methodenbewertung

Gemeinsamer Bundesausschuss ergänzt GKV-Leistungen um Screening auf Chlamydien – Neueste Testverfahren schützen junge Frauen vor schwerwiegenden Folgeerkrankungen

Siegburg/Berlin, 14. September 2007 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein weiteres Screening-Programm in Form eines jährlichen Tests auf Chlamydien als zusätzliche Regelleistung für GKV-versicherte junge Frauen beschlossen. Wie der G-BA am Freitag in Berlin mitteilte, ist der Nutzen eines Chlamydien-Screenings durch entsprechende internationale Studien belegt.

„Der Test und die nachfolgende Behandlung bei einer Infektion in der Altersgruppe unter 25 Jahren führen nachweislich zu einer deutlichen Reduktion von schwerwiegenden Folgeerkrankungen. Darüber hinaus ist der Nutzen eines Screenings bei schwangeren Frauen im Allgemeinen und vor einem geplanten Schwangerschaftsabbruch belegt“, sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess.

Als Hilfestellung für die Information der Frau für das neu eingeführte Screening im Rahmen der Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch erläutert ein Merkblatt, das als Anlage den Richtlinien beigefügt wird, warum beschwerdefreien Frauen bis zum 25. Lebensjahr ein jährlicher Test auf Chlamydien angeboten wird. Das Merkblatt wurde in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erstellt und wird im Internet veröffentlicht.

Die genitale Chlamydia trachomatis-Infektion ist weltweit die häufigste sexuell
übertragbare bakterielle Erkrankung. Die Infektion verläuft überwiegend ohne besondere Symptome und birgt bei der Frau die Gefahr entzündlicher Erkrankungen des kleinen Beckens. Als Folgererkrankungen können insbesondere Sterilität, chronische Unterbauchschmerzen und sogenannte Bauchhöhlenschwangerschaften auftreten. Zudem können Neugeborene von infizierten Müttern in einem erheblichen Anteil Bindehautentzündungen und Lungenentzündungen entwickeln. Darüber hinaus gibt es Hinweise für ein erhöhtes Risiko von Frühgeburten, vorzeitigem Blasensprung, kindlichem Untergewicht und anderen Schwangerschaftskomplikationen.

Gruppen mit besonders hohem Risiko sind nach übereinstimmenden nationalen und internationalen Daten sexuell aktive Frauen unter 25 Jahren sowie Frauen vor einem geplanten Schwangerschaftsabbruch. Die Häufigkeit nimmt mit zunehmendem Alter ab, für Deutschland schätzt das Robert Koch-Institut (RKI), dass 300 000 Frauen jährlich neu erkranken. Die Infektion lässt sich wirksam und kostengünstig behandeln, wobei zur Vermeidung von Neuinfektionen die konsequente Partner-Mitbehandlung erforderlich ist. In Deutschland ist ein Screening auf Chlamydien bei Schwangeren seit dem Jahr 1995 Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge der GKV.

Die Patientenvertreterinnen und –vertreter begrüßen und unterstützen den Beschluss des G-BA, der dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt wird und nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft tritt. Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung werden in Kürze im Internet veröffentlicht.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch und Mutterschafts-Richtlinien (Screening auf Chlamydia trachomatis-Infektionen bei Frauen)