1. Der Gemein­same Bundes-​Ausschuss

Warum gibt es den Gemein­samen
Bundes-​Ausschuss?

Die meisten Menschen in Deutsch­land
sind in einer Kranken-​Versicherung.
Sie bezahlen jeden Monat einen Teil von ihrem Einkommen
an eine Kranken-​Versicherung.
Die Kranken-​Versicherungen bezahlen den Pati­en­tinnen und Pati­enten
verschie­dene Gesundheits-​Leistungen.

Gesundheits-​Leistungen sind zum Beispiel:

  • Medi­ka­mente aus der Apotheke
  • Unter­su­chungen und Behand­lungen bei der Ärztin oder beim Arzt
  • Opera­tionen im Kran­ken­haus
  • Psycho-​Therapie.

Die Kranken-​Versicherungen bezahlen Gesundheits-​Leistungen,
wenn sie Pati­en­tinnen und Pati­enten wirk­lich nützen.
Denn Gesundheits-​Leistungen kosten oft viel Geld.
Wenn Kranken-​Versicherungen Geld für nutz­lose
Gesundheits-​Leistungen ausgeben,
haben die Pati­en­tinnen und Pati­enten nichts davon.
Die Behand­lungen helfen ihnen nicht.
Und am Ende fehlt das Geld für solche Gesundheits-​Leistungen,
die wirk­lich helfen können.

Deshalb muss man über­prüfen, ob neue Gesundheits-​Leistungen
den Pati­en­tinnen und Pati­enten auch wirk­lich nützen.
Dafür gibt es den Gemein­samen Bundes-​Ausschuss.
Die Abkür­zung dafür ist G-BA.

Der G-BA über­prüft,
was die Wissen­schaft zu neuen Gesundheits-​Leistungen sagt.
Der G-BA prüft dabei ganz genau,
ob die Gesundheits-​Leistungen den Pati­en­tinnen und Pati­enten helfen.
Und welche Risiken und Neben­wir­kungen es gibt.

Der G-BA prüft dabei nicht bei jeder einzelnen Pati­entin
oder bei jedem einzelnen Pati­enten,
ob ihr oder ihm zum Beispiel ein Medi­ka­ment hilft.
Der G-BA prüft ganz allge­mein,
wie gut ein Medi­ka­ment, eine Unter­su­chung oder eine Behand­lung ist.
Und ob sie den meisten Pati­en­tinnen und Pati­enten helfen.

Dann kann der G-BA entscheiden,
welche Gesundheits-​Leistungen die Kranken-​Versicherung bezahlt.
Und welche nicht.

An die Entschei­dungen vom G-BA müssen sich alle halten:

  • die Kranken-​Versicherungen
  • die Pati­en­tinnen und Pati­enten und
  • die Ärztinnen und Ärzte.

Pati­en­tinnen und Pati­enten sollen in Kranken-​Häusern
und bei Ärztinnen und Ärzten immer so behan­delt werden,
wie es Fach­leute und Forscher empfehlen.
Auch dafür ist der Gemein­same Bundes-​Ausschuss zuständig.

Wer gehört zum G-BA?

Der Gemein­same Bundes-​Ausschuss besteht
aus verschie­denen Fach-​Leuten.

Zum G-BA gehören Vertre­te­rinnen und Vertreter von

  • Kranken-​Häusern
  • Kranken-​Kassen
  • Ärzten und Zahn­ärzten
  • Pati­enten

Welche Aufgaben hat der G-BA?

Der G-BA legt zum Beispiel fest

  • welche Medi­ka­mente die Kranken-​Versicherungen bezahlt.
    Und welche Medi­ka­mente die Pati­en­tinnen und Pati­enten selbst
    bezahlen müssen.
    Oder für welche Medi­ka­mente Pati­en­tinnen und Pati­enten etwas dazu
    bezahlen müssen.
  • welche Behand­lungen die Kranken-​Versicherungen
    bei der Zahn-​Ärztin oder beim Zahn-​Arzt bezahlen.
  • wie viele Arzt-​Praxen es in Deutsch­land geben soll.
    Damit die Menschen gut versorgt werden können.

Der G-BA über­prüft auch,
wie gut verschie­dene Unter­su­chungen und Behand­lungen
den Pati­en­tinnen und Pati­enten helfen.

Wie die Arbeit des G-BA genau aussieht,
erklären wir Ihnen mit zwei Beispielen.

Beispiel 1: Unter­su­chungen

Beispiel 2: Opera­tionen

Den Text in leicht verständ­li­cher Sprache hat capito Berlin geschrieben.

Bild: Gütesiegel Leicht Lesen A2