Pressemitteilung | Ambulante spezialfachärztliche Versorgung, Bedarfsplanung, Methodenbewertung

G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen für Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern, telefonische ASV-Beratung und IDV-Zentren

Berlin, 16. Dezember 2021 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nochmals drei seiner Corona-Sonderregelungen bis zum 31. März 2022 verlängert:

Größere Zeiträume für Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 

Eltern von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren können weiterhin die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 auch außerhalb der eigentlich vorgesehenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch nehmen. In der derzeit vorherrschenden vierten Corona-Welle sind gerade Kinder stark von Infektionen betroffen. Ziel der Verlängerung der Sonderregelung ist es, Kinderarztpraxen zu entlasten und Infektionsrisiken für Kinder zu minimieren.

Für die Untersuchungen U1 bis U5 gilt dagegen keine Ausnahme. Denn in den ersten 6 Lebensmonaten bedarf es einer zeitlich engmaschigen ärztlichen Betreuung der Kinder und Eltern, um Auffälligkeiten in der Säuglingsentwicklung möglichst frühzeitig erkennen und behandeln zu können.

Telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)

Bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bleibt die Möglichkeit zur telefonischen Beratung bis zum 31. März 2022 bestehen. Der G-BA sieht es in der vierten Corona-Welle als geboten an, für Patientinnen und Patienten, die an komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen leiden, die ursprünglich bis Ende des Jahres befristete Sonderreglung weiter aufrecht zu erhalten. Damit soll das Risiko für eine mögliche Infektion mit COVID-19 bzw. deren Übertragung oder Verbreitung nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt vermindert und sichergestellt werden, dass ASV-Patientinnen und -Patienten situations- und zeitgerecht versorgt werden können.

Telemedizinische Beratungen durch Spezialkliniken

Die Möglichkeit zu telemedizinischen Beratungen bei der Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten wird ebenfalls verlängert. Bis Ende März 2022 erhalten Spezialkliniken für solche Leistungen sogenannte Zentrumszuschläge, wenn sie in ein intensivmedizinisches digital-gestütztes Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) eingebunden sind und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Mit Hilfe von Audio-Videoübertragung in Echtzeit bleiben gemeinsame virtuelle Behandlungen, interdisziplinäre Konsultationen und Fallbesprechungen zwischen allgemeinen und spezialisierten Krankenhäusern weiterhin möglich. Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, können so in weniger hochspezialisierten Kliniken vor Ort bleiben, profitieren aber zugleich vom Expertenwissen.

Die Beschlüsse werden vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Beschlüsse zu dieser Pressemitteilung