Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Messen, verglei­chen und verbes­sern von Versor­gungs­qua­lität: G-BA opti­miert erste QS-​Verfahren

Berlin, 16. November 2023 – Die ersten daten­ge­stützten Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren (QS-​Verfahren) werden einfa­cher, praxis­re­le­vanter und aufwands­ärmer. Grund­lage für die vom Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) bereits beschlos­sene modell­hafte Weiter­ent­wick­lung von drei Muster­ver­fahren sind die nun vorlie­genden Empfeh­lungen des Insti­tuts für Quali­täts­si­che­rung und Trans­pa­renz im Gesund­heits­wesen (IQTIG). Auch wenn rele­vante Frage­stel­lungen noch nicht oder nicht voll­ständig bear­beitet sind, ist der vorge­legte Bericht aus Sicht des G-BA grund­sätz­lich geeignet, die QS-​Verfahren zu opti­mieren: beispiels­weise durch ein ziel­ge­naueres Messen und ein Redu­zieren des Doku­men­ta­ti­ons­auf­wands. Die vom G-BA fest­ge­hal­tenen Überarbeitungs-​ und Ergän­zungs­be­darfe – beispiels­weise für ein Stich­pro­ben­kon­zept – sollen vom IQTIG auch bei der Weiter­ent­wick­lung der weiteren 12 bestehenden QS-​Verfahren berück­sich­tigt werden. Der Abschluss­be­richt des IQTIG wird gemeinsam mit einer Kommen­tie­rung des G-BA auf der Website des IQTIG veröf­fent­licht.

Karin Maag, unpar­tei­isches Mitglied des G-BA und verant­wort­lich für den Bereich Quali­täts­si­che­rung, dazu: „Wir wollen mit den Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren valide und vergleich­bare Erkennt­nisse über die Versor­gungs­qua­lität in Kran­ken­häu­sern und Praxen gewinnen und diese trans­pa­rent veröf­fent­li­chen. Dabei geht es um eine möglichst hohe Aussa­ge­kraft und eine faire Darstel­lung der Ergeb­nisse. Das ist ein sehr wich­tiger Schritt, wenn man über die Trans­pa­renz von Quali­täts­er­geb­nissen spricht und diese voran­treiben will. Voraus­set­zung ist eine gute Quali­täts­mes­sung und somit gut entwi­ckelte Quali­täts­in­di­ka­toren, die die Infor­ma­tion über poten­zi­elle Verbes­se­rungen der Versor­gungs­qua­lität erfassen. Die Qualität muss dazu „verzer­rungs­frei“ gemessen werden: Mögli­cher­weise werden in dem Kran­ken­haus deut­lich mehr alte und schwer kranke Menschen behan­delt, mit einem erhöhten Risiko für Sterb­lich­keit. Mit der Weiter­ent­wick­lung der QS-​Verfahren werden die Quali­täts­in­di­ka­toren auch mit Blick auf solche Faktoren, die durch die Leis­tungs­er­bringer nicht beein­flussbar sind, über­prüft und ange­passt. Neben der Frage nach Trans­pa­renz geht es dem G-BA aber auch um das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. Hierzu werden wir beispiels­weise für das QS-​Verfahren „Knie­en­do­pro­the­sen­ver­sor­gung“ über eine tempo­räre Ausset­zung beraten.“

Warum werden die Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren weiter­ent­wi­ckelt?

In seinem Eckpunk­te­be­schluss vom April 2022 hatte sich der G-BA darauf verstän­digt, die daten­ge­stützte Quali­täts­si­che­rung weiter­zu­ent­wi­ckeln. Ziel ist es, den Aufwand bei der Daten­er­fas­sung für die betei­ligten Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter in Kran­ken­häu­sern und Arzt­praxen zu redu­zieren. Zugleich sollen die QS-​Verfahren effi­zi­enter und für die Pati­en­tinnen und Pati­enten nutz­brin­gender ausge­staltet werden: Indem die QS-​Verfahren noch stärker dazu beitragen, dass sich die Versor­gungs­qua­lität – einschließ­lich der Pati­en­ten­si­cher­heit – konti­nu­ier­lich verbes­sert.

Um welche Modell­ver­fahren geht es?

Zur Umset­zung seines Eckpunk­te­be­schlusses beauf­tragte der G-BA am 19. Mai 2022 das IQTIG, in einem ersten Schritt drei QS-​Verfahren der Richt­linie zur daten­ge­stützten einrich­tungs­über­grei­fenden Quali­täts­si­che­rung (DeQS-RL) in Hinblick auf Aufwand und Nutzen proto­ty­pisch zu unter­su­chen. Dabei handelt es sich um folgende Verfahren:

  • Perku­tane Koro­nar­in­ter­ven­tion und Koro­na­r­an­gio­gra­phie
  • Versor­gung mit Herz­schritt­ma­chern und implan­tier­baren Defi­bril­la­toren
  • Knie­en­do­pro­the­sen­ver­sor­gung

Die Erkennt­nisse aus den entspre­chend opti­mierten QS-​Verfahren fließen in die vom G-BA am 19. Januar 2023 beauf­tragte Weiter­ent­wick­lung der anderen bestehenden QS-​Verfahren ein.

Wofür gibt es daten­ge­stützte Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren?

Der G-BA entwi­ckelt soge­nannte daten­ge­stützte QS-​Verfahren, mit denen die Qualität der Pati­en­ten­ver­sor­gung gemessen, darge­stellt und einrich­tungs­über­grei­fend vergli­chen werden kann. Die Ergeb­nisse aus der Daten­ana­lyse dienen dazu, die Behand­lungs­qua­lität von Leis­tungs­er­brin­gern im Vergleich mit anderen einzu­schätzen und zu verbes­sern. QS-​Verfahren gibt es z. B. bei gynä­ko­lo­gi­schen Opera­tionen oder Hüft­ge­lenks­ein­griffen.

Die Quali­täts­er­geb­nisse eines Kran­ken­hauses sind zudem wesent­li­cher Bestand­teil seines jähr­li­chen Quali­täts­be­richts. Die Angaben werden auch von Krankenhaus-​Vergleichsportalen, soge­nannten Krankenhaus-​Suchmaschinen, verwendet. Damit können sie von Pati­en­tinnen und Pati­enten sowie einwei­senden Ärztinnen und Ärzten genutzt werden, um Kran­ken­häuser zu verglei­chen und die passende Einrich­tung auszu­wählen.

Weitere Infor­ma­tionen zum Thema finden sich auf der G-​BA-Website unter Daten­ge­stützte Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren: Messen und Bewerten von Behand­lungs­qua­lität.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Frei­gabe zur Veröf­fent­li­chung des IQTIG-​Abschlussberichts: Empfeh­lungen zur Weiter­ent­wick­lung von Verfahren der daten­ge­stützten gesetz­li­chen Quali­täts­si­che­rung – Indi­ka­to­ren­sets der Verfahren QS PCI, QS HSMDEF und QS KEP