Pres­se­mit­tei­lung | Disease-​Management-Programme

Neues Gesund­heits­an­gebot bei Adipo­sitas: G-BA schafft Voraus­set­zungen für DMP

Berlin, 16. November 2023 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat heute die Voraus­set­zungen für ein struk­tu­riertes Behand­lungs­pro­gramm (Disease-​Management-Programm, DMP) Adipo­sitas für Erwach­sene geschaffen. Ziel des G-BA ist es, die vorhan­denen Gesundheits-​ und Unter­stüt­zungs­an­ge­bote für Pati­en­tinnen und Pati­enten mit krank­haftem Über­ge­wicht zu verbes­sern. Wie bei allen Behand­lungs­pro­grammen geht es auch beim DMP Adipo­sitas gene­rell darum, den Krank­heits­ver­lauf der chro­ni­schen Erkran­kung durch ein struk­tu­riertes, bedarfs­ori­en­tiertes und leit­li­ni­en­ge­rechtes Angebot positiv zu beein­flussen und die Lebens­qua­lität der Betrof­fenen zu erhöhen. Zentral ist es, das zu hohe Körper­ge­wicht zu redu­zieren oder zumin­dest zu stabi­li­sieren. Um diesen Behand­lungs­er­folg zu errei­chen und möglichst dauer­haft zu sichern, erhalten die DMP-​Teilnehmenden neben einem diffe­ren­zierten Behand­lungs­plan auch Schu­lungs­an­ge­bote sowie indi­vi­dua­li­sierte Empfeh­lungen zu Ernäh­rung und Bewe­gung.

Karin Maag, unpar­tei­isches Mitglied des G-BA und Vorsit­zende des Unter­aus­schusses DMP: „Ein syste­ma­ti­sches Unter­stüt­zungs­an­gebot für Menschen mit einer Adipo­sitas gibt es bislang nicht – viele Versuche der Betrof­fenen, ihr Gewicht selbst in den Griff zu bekommen, schei­tern und entmu­tigen. Selbst nach einer chir­ur­gi­schen Behand­lung, bei der meist der Magen verklei­nert wird, fehlt oftmals die immens wich­tige Lang­zeit­be­treuung. Mit dem neuen DMP kann hier eine Lücke geschlossen werden, wenn das Angebot schnell in der Versor­gung ankommt und ange­nommen wird. Mit dem DMP ist aus meiner Sicht aber auch ein immens wich­tiges Signal verbunden: Adipo­sitas wird als chro­ni­sche Erkran­kung ernst genommen. Ein DMP Adipo­sitas, das alters­ge­recht für Kinder und Jugend­liche auszu­ge­stalten ist, wird der G-BA in einem zweiten Schritt beraten und beschließen.“

Wer kann sich in ein DMP Adipo­sitas einschreiben?

Die Beur­tei­lungs­grund­lage, ob eine Adipo­sitas (krank­haftes Über­ge­wicht) vorliegt, ist der soge­nannte Body-​Mass-Index (BMI). In das DMP einschreiben können sich Erwach­sene, die einen BMI zwischen 30 und 35 und mindes­tens eine Begleit­er­kran­kung haben – beispiels­weise Blut­hoch­druck oder Diabetes mellitus Typ 2. Bei Pati­en­tinnen und Pati­enten, bei denen der BMI höher oder gleich 35 ist, ist eine bereits bestehende Begleit­er­kran­kung keine Voraus­set­zung für eine DMP-​Teilnahme.

Die DMP-​Teilnehmenden müssen sich zudem aktiv betei­ligen, um die Thera­pie­ziele zu errei­chen. Denn grund­le­gende thera­peu­ti­sche Maßnahmen sind eine Ände­rung der Ernäh­rungs­ge­wohn­heiten und eine höhere körper­liche Akti­vität.

Was kann das DMP – trotz seiner Vorteile – nicht leisten?

Der G-BA kann in einem DMP nur Leis­tungen zur Diagnostik und Therapie empfehlen, die auch im regu­lären ambu­lanten oder statio­nären Leis­tungs­ka­talog der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung vorhanden sind. Deshalb können beispiels­weise Arznei­mittel, die den Appetit zügeln oder Formu­la­diäten nicht Teil des DMP sein: Sie sind bereits vom Gesetz­geber als GKV-​Leistung ausge­schlossen, der G-BA hat hier trotz etwaiger Leit­li­ni­en­emp­feh­lungen keinen Ermes­sens­spiel­raum.

Dennoch bietet eine DMP-​Teilnahme große Vorteile. Die Pati­entin oder der Patient wird über die Erkran­kung und wesent­liche Einfluss­fak­toren aufge­klärt und dabei unter­stützt, das eigene Verhalten gesund­heits­för­dernder zu ändern. Es werden ange­passt an die persön­liche Situa­tion konkrete Ziele und Behand­lungs­maß­nahmen verein­bart und engma­schig über­prüft. Den Ärztinnen und Ärzten stehen hierfür leit­li­ni­en­ge­rechte Thera­pie­emp­feh­lungen zur Verfü­gung, auch in Hinblick auf etwaige Begleit­er­kran­kungen.

Wie sind die nächsten Schritte?

Bis sich gesetz­lich Versi­cherte in ein DMP Adipo­sitas einschreiben können, bedarf es noch einiger Umset­zungs­schritte, an denen der G-BA nicht betei­ligt ist – und damit auch keinen Einfluss darauf hat, wie lange sie insge­samt dauern werden. Das Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit prüft, ob der Beschluss des G-BA rechts­kon­form ist und in Kraft treten kann. Wenn das geschehen ist, können Kran­ken­kassen mit Praxen und Kran­ken­häu­sern DMP-​Verträge schließen und damit ihren Versi­cherten das Angebot ermög­li­chen. Eine gesetz­liche Verpflich­tung, dass eine Kran­ken­kasse ein DMP anbieten muss, gibt es jedoch nicht.

Hinter­grund: Disease-​Management-Programme

Struk­tu­rierte Behand­lungs­pro­gramme werden für bestimmte chro­ni­sche Erkran­kungen entwi­ckelt und ange­boten. Gesetz­liche Grund­lage ist § 137f SGB V. Die Details zum DMP und zur Doku­men­ta­tion werden vom G-BA in der DMP-​Anforderungen-Richtlinie gere­gelt. Ausführ­liche Infor­ma­tionen sind auf der Website des G-BA zu finden: Disease-​Management-Programme


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

DMP-​Anforderungen-Richtlinie: DMP Adipo­sitas (Anlagen 2, 23 und 24)