Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Auswir­kungen von Mindest­mengen werden wissen­schaft­lich begleitet - G-BA erteilt Auftrag zur Begleit­for­schung

Sieg­burg, 7. Dezember 2005 – Der im August vom Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) ausge­schrie­bene Auftrag zur wissen­schaft­li­chen Beglei­tung der Auswir­kungen von Mindest­mengen konnte jetzt erteilt werden. Ein Konsor­tium von drei Projekt­part­nern aus Düssel­dorf hat den Zuschlag erhalten.

Unter der Feder­füh­rung von Professor Dr. M. Gera­edts, Professur für Public Health (PH) an der Heinrich-​Heine-Universität Düssel­dorf (HHU), nehmen Professor Dr. C. Ohmann, Leiter des Koor­di­nie­rungs­zen­trums für Klini­sche Studien (KKS) an der HHU und das Deut­sche Kran­ken­haus Institut e.V. (DKI, Dipl.Ök. U. Müller und Dr. K. Blum) zu glei­chen Teilen am Projekt teil. Die drei Projekt­partner verfügen über eine für diesen Auftrag ausge­wie­sene Exper­tise und ergänzen sich in den gefor­derten metho­di­schen Fach­kennt­nissen. Komplet­tiert wird das Konsor­tium durch eine Koope­ra­tion mit der Deut­schen Gesell­schaft für Chir­urgie, die ihre Exper­tise in Form eines Fach­bei­rats einbringen wird. Die Erfor­der­nisse aus Pati­en­ten­sicht werden im Fach­beirat eben­falls einen wich­tigen Stel­len­wert haben.

Zum Hinter­grund:

Der G-BA hatte im August die Vergabe eines Forschungs­vor­ha­bens zum Thema Mindest­mengen ausge­schrieben. Es handelt sich dabei um eine vom Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) geför­derte Begleit­for­schung zur Einfüh­rung von Mindest­mengen. Das auf eine Dauer von zwei Jahren ange­legte und mit einem Finanz­vo­lumen von 180 000 Euro ausge­stat­tete Projekt wird am 1. Dezember 2005 beginnen.

Die Ergeb­nisse sollen rück­bli­ckend darüber Auskunft geben, welche Auswir­kungen die seit 2004 geltenden Mindest­mengen auf die Verbes­se­rung der Pati­en­ten­ver­sor­gung haben. Die Folgen der Herauf­set­zung der bestehenden Mindest­mengen sowie der neu einge­führten Mindest­menge für die Kniegelenk-​Totalendoprothese (Knie-​TEP) ab 2006 werden eben­falls Bestand­teil der Unter­su­chung sein. Man erwartet neben Ergeb­nissen zur Versor­gungs­qua­lität der Pati­enten auch Aufschluss über Fragen der Umver­tei­lung von Kran­ken­haus­leis­tungen und der Auswir­kungen im länd­li­chen Bereich.