Fristenbericht 2026: G-BA bearbeitet rund 96 Prozent der Beratungsverfahren in der vorgesehenen Zeit
Berlin, 22. April 2026 – Rund 96 Prozent seiner Beratungsverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im aktuellen Berichtsjahr, dem Kalenderjahr 2025, fristgerecht bearbeitet. Lediglich bei 25 der insgesamt 605 Verfahren kam es im aktuellen Berichtsjahr zu Verzögerungen. Von diesen verfristeten Verfahren konnten 10 im aktuellen Berichtsjahr beendet werden; 15 der verfristeten Verfahren laufen noch weiter. Damit zeigt sich erneut, dass die Entscheidungsprozesse im G-BA verlässlich funktionieren. Seit zehn Jahren legt der G-BA dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich im sogenannten Fristenbericht dar, ob und aus welchen Gründen er die gesetzlich vorgesehene Dauer eines Beratungsverfahrens überschreiten musste oder ein Verfahren nicht nach drei Jahren abgeschlossen werden konnte.
Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, zum aktuellen Bericht: „Der G-BA steht bei seinen Beratungen in der Regel vor der Herausforderung, komplexe medizinische, versorgungspolitische und regulatorische Fragen in einem gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen zu bearbeiten. Das reicht von der Bewertung neuer Arzneimittel im Vergleich zum Therapiestandard über die Einschätzung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bis zu Fragen der Qualitätssicherung und Patientensicherheit. Der aktuelle Bericht zeigt, dass uns das mehrheitlich gelingt, wenn rund 96 Prozent der Beratungsverfahren fristgerecht bearbeitet wurden.
Gute inhaltliche Entscheidungen zu treffen und dabei Ressourcen effizient einzusetzen, erreichen wir im G-BA dank strukturierter, transparent nachvollziehbarer Prozesse. Genau diese scheinen auf den ersten Blick langwierig und Kritikern vielleicht sogar verzichtbar zu sein. Aber gerade durch Beratungen auf Basis von Studienergebnissen, also nachprüfbarer Evidenz, kommen wir zu tragfähigen Ergebnissen, die internen wie externen Sachverstand einbeziehen. Damit helfen wir, die gesetzliche Gesundheitsversorgung in unterschiedlichen Dimensionen nachhaltig zu steuern.
Zugleich sind die aktuellen Zahlen für uns in der gemeinsamen Selbstverwaltung auch Ansporn, nicht nachzulassen und weiterhin unseren Beitrag zu leisten, um die solidarisch finanzierte Gesundheitsversorgung dauerhaft stabil und leistungsfähig zu halten. So stärken wir das Vertrauen von Patientinnen und Patienten wie auch das der Beitragszahlenden in Institutionen der Gesundheitsversorgung – selbst jetzt, wo wir vor großen strukturellen Herausforderungen stehen.“
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Grafik zur Fristeinhaltung der G-BA-Verfahren im Jahr 2025
Hintergrund: Jährliche Fristenberichte des G-BA an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages
Der Gesetzgeber sieht für die Dauer von Beratungsverfahren im G-BA teilweise Fristen vor, beispielsweise für die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel 6 Monate und für die Bewertung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die ambulante Versorgung 2 Jahre. Jährlich zum 31. März legt der oder die unparteiische Vorsitzende des G-BA dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages einen sogenannten Fristenbericht vor. Hier wird jeweils dargestellt, wie viele Verfahren der G-BA im vorhergehenden Kalenderjahr (Berichtsjahr) rechtzeitig bearbeitet hat, welche nicht und welche Gründe es für eine Verzögerung gab. Zudem sind in dem Bericht auch Beratungsverfahren darzustellen, die seit förmlicher Einleitung länger als 3 Jahre andauern. Ebenso listet der Bericht auf, welche Schritte der G-BA unternommen hat, um eine Fristverletzung zu verhindern. Rechtliche Grundlage des Fristenberichts ist § 91 Abs. 11 SGB V. Der G-BA ergänzt die gesetzliche Vorgabe um zusätzliche Informationen zur Transparenz des Beratungsgeschehens.
Alle Berichte sind auf der Website des G-BA zu finden: Fristenberichte