Innovationsausschuss: Drei Leitlinienprojekte erfolgreich abgeschlossen
Berlin, 22. Mai 2026 – Drei vom Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss geförderte Leitlinienprojekte sind erfolgreich abgeschlossen worden. Die neuen bzw. aktualisierten Empfehlungen können dazu beitragen, Qualität und Abläufe der Behandlung zu verbessern und vermeidbare Kosten durch Fehlversorgung und krankheitsbedingte Folgekosten zu reduzieren.
- Es steht erstmals eine S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von angeborenen halbseitigen spastischen Lähmungserscheinungen zur Verfügung.
- Die bestehende S3-Leitlinie Multimorbidität konnte inhaltlich weiterentwickelt und zudem in eine Living Guideline umgewandelt werden. Living Guidelines werden mindestens einmal jährlich aktualisiert.
- Erweitert wurde die S3‑Leitlinie zur Behandlung Posttraumatischer Belastungsstörungen um Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen.
Der Innovationsausschuss wird die Leitlinien an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) übermitteln. Damit verbunden ist die Bitte, sie im AWMF-Leitlinienregister zu veröffentlichen.
Optimierung der Therapie einer unilateralen spastischen Zerebralparese
Aufgrund von Schädigungen des Gehirns während der Schwangerschaft oder der Geburt leidet eines von 2.000 Neugeborenen in Deutschland an einer unilateralen spastischen Zerebralparese (uCP). Die damit verbundenen halbseitigen spastischen Lähmungserscheinungen und ggf. auch kognitiven Beeinträchtigungen sind unterschiedlich stark ausgeprägt. Das Projekt LL-uCP hat eine S3‑Leitlinie neu entwickelt, um Ärztinnen und Ärzte mit klaren Handlungsempfehlungen zu unterstützen und zu einer höheren Lebensqualität der Betroffenen beizutragen. Auf Grundlage des gesammelten aktuellen Forschungsstands konnten 130 Empfehlungen in den drei Bereichen Diagnostik, konservative und operative Therapie konsentiert werden.
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Hausärztliche Behandlung von multimorbiden Versicherten unterstützen
Bei einer Multimorbidität haben die Betroffenen gleichzeitig mehrere chronische Erkrankungen. Krankheitsspezifische Leitlinien adressieren die damit verbundenen Besonderheiten oft nur unzureichend. Im Projekt MULTImprove wurde die bestehende S3-Leitlinie Multimorbidität weiterentwickelt und in eine Living Guideline umgewandelt. Ziel der Living Guideline ist es, insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte hinsichtlich komplexer Fragestellungen bei der Behandlung von multimorbiden Versicherten zu unterstützen. Sie richtet sich aber auch an die mitversorgenden Fachärztinnen und -ärzte. Die inhaltlichen Neuerungen betreffen beispielsweise das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit, Schmerzmanagement und Harninkontinenz.
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Posttraumatische Belastungsstörungen – Behandlungsempfehlungen jetzt auch für Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen
Posttraumatische Belastungsstörungen zählen zu den häufigen psychischen Erkrankungen. Die Symptome umfassen beispielsweise das Wiedererleben traumatischer Erfahrungen sowie Schlaf- und Konzentrationsschwierigkeiten. Die Anforderungen an eine optimale Behandlung können erheblich variieren. Das Projekt ADAPT hat die bestehende S3‑Leitlinie aktualisiert und um Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen – zum Beispiel Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Fluchterfahrung – erweitert.
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Hintergrund
Der Innovationsausschuss fördert auch Projekte, die hochwertige medizinische Leitlinien entwickeln oder weiterentwickeln, für die ein besonderer Bedarf in der Versorgung besteht. Die Themenschwerpunkte werden dabei vom Bundesministerium für Gesundheit vorgegeben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.