Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Gemein­samer Bundes­aus­schuss über­nimmt Aufgaben der Arbeits­ge­mein­schaft zur Förde­rung der Quali­täts­si­che­rung in der Medizin (AQS)

Sieg­burg, 3. Mai 2004 Der Gesetz­geber hat dem Gemein­samen Bundes­aus­schuss eine Viel­zahl von Aufgaben zur Quali­täts­si­che­rung im Gesund­heits­wesen über­tragen (§§ 135 bis 139 SGB V). Ein Bereich betrifft die Über­nahme der bisher von der Arbeits­ge­mein­schaft zur Förde­rung der Quali­täts­si­che­rung (AQS) wahr­ge­nom­menen Aufgaben (§ 137 b SGB V):

  • Fest­stel­lung des Standes der Quali­täts­si­che­rung im Gesund­heits­wesen und die Benen­nung des sich daraus erge­benden Weiter­ent­wick­lungs­be­darfs,
  • Bewer­tung der einge­führten Quali­täts­si­che­rungs­maß­nahmen auf ihre Wirk­sam­keit,
  • Erar­bei­tung von Empfeh­lungen für eine an einheit­li­chen Grund­sätzen ausge­rich­teten sowie sektoren-​ und berufs­grup­pen­über­grei­fenden Quali­täts­si­che­rung einschließ­lich ihrer Umset­zung,
  • Erstel­lung eines Berichts über den Stand der Quali­täts­si­che­rung in regel­mä­ßigen Abständen.

Die hier gewon­nenen Ergeb­nisse unter­stützen den Gemein­samen Bundes­aus­schuss bei der Erfül­lung seines umfas­senden Auftrags, die Quali­täts­si­che­rung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung möglichst einheit­lich und sekto­ren­über­grei­fend zu gestalten.

Die bishe­rigen Inter­net­seiten sowie die Projekt-​ und Lite­ra­tur­da­ten­bank der AQS sind unter www.aqs.de oder unter www.g-ba.de erreichbar und werden weiter fort­ge­führt.