Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

PET zur Diagnostik bestimmter mali­gner Lymphome statio­näre und ambu­lante GKV-​Leistung

Berlin, 21. Oktober 2010 – Die Posi­tro­nen­emis­si­ons­to­mo­gra­phie (PET; PET/CT) zur Steue­rung der Behand­lungs­ent­schei­dungen bei bestimmten mali­gnen Lymphomen steht gesetz­lich versi­cherten Pati­en­tinnen und Pati­enten weiterhin im Kran­ken­haus und künftig auch in der vertrags­ärzt­li­chen Versor­gung zur Verfü­gung. Das hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin entschieden. Demnach sind Nutzen und Notwen­dig­keit der PET; PET/CT-​Diagnostik als Entschei­dungs­grund­lage nur bei der Frage­stel­lung sicher belegt, ob sich Pati­en­tinnen und Pati­enten mit bestimmten mali­gnen Lymphomen (Hodgkin-​Lymphom mit einem Durch­messer von > 2,5 cm) nach einer Chemo­the­rapie auch einer Strah­len­be­hand­lung unter­ziehen sollen.

Weiterhin beschlossen wurden Vorgaben zur Quali­täts­si­che­rung, die bei der Durch­füh­rung der PET; PET/CT berück­sich­tigt werden müssen, um den größt­mög­li­chen Pati­en­ten­nutzen bei der Anwen­dung dieser Methode zu gewähr­leisten. Dazu gehört die Quali­fi­ka­tion der behan­delnden Ärztinnen und Ärzte, Vorgaben zur Zusam­men­ar­beit verschie­dener Ärzte­gruppen, die eine opti­male Planung der erfor­der­li­chen Therapie gewähr­leisten sollen, sowie die Gerä­te­qua­lität.

Ob die PET auch für Pati­en­tinnen und Pati­enten mit anderen Ausprä­gungen der mali­gnen Lymphome (unter anderem aggres­sives Non-​Hodgkin-Lymphom) als Entschei­dungs­grund­lage für eine Fort­füh­rung einer Chemo­the­rapie nütz­lich und notwendig ist, kann zum jetzigen Zeit­punkt nicht sicher beur­teilt werden. Da jedoch Ergeb­nisse aus derzeit durch­ge­führten Studien erwartet werden, hat der G-BA die Entschei­dung hierzu für fünf Jahre ausge­setzt.

Bei der PET handelt es sich um ein bild­ge­bendes Verfahren der Nukle­ar­me­dizin, mit dem Funk­tion, Stoff­wechsel und bioche­mi­sche Prozesse von Organen charak­te­ri­siert werden können. Es besteht die Möglich­keit, die PET-​Bilder mit anderen bild­ge­benden Verfahren abzu­glei­chen bezie­hungs­weise mit der Compu­ter­to­mo­gra­phie zu fusio­nieren (PET/CT). Bei mali­gnen Lymphomen handelt es sich um ein Spek­trum von bösar­tigen Tumoren, die aus entar­teten Zellen des lympha­ti­schen Systems entstehen.

Die Beschlüsse werden dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) zur Prüfung vorge­legt und treten nach erfolgter Nicht­be­an­stan­dung und Bekannt­ma­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Die Beschluss­texte sowie Beschluss­erläu­te­rungen werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröf­fent­licht:

http://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/beschluesse/zum-​unterausschuss/5/


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