Pressemitteilung | Methodenbewertung

PET zur Diagnostik bestimmter maligner Lymphome stationäre und ambulante GKV-Leistung

Berlin, 21. Oktober 2010 – Die Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) zur Steuerung der Behandlungsentscheidungen bei bestimmten malignen Lymphomen steht gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten weiterhin im Krankenhaus und künftig auch in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin entschieden. Demnach sind Nutzen und Notwendigkeit der PET; PET/CT-Diagnostik als Entscheidungsgrundlage nur bei der Fragestellung sicher belegt, ob sich Patientinnen und Patienten mit bestimmten malignen Lymphomen (Hodgkin-Lymphom mit einem Durchmesser von > 2,5 cm) nach einer Chemotherapie auch einer Strahlenbehandlung unterziehen sollen.

Weiterhin beschlossen wurden Vorgaben zur Qualitätssicherung, die bei der Durchführung der PET; PET/CT berücksichtigt werden müssen, um den größtmöglichen Patientennutzen bei der Anwendung dieser Methode zu gewährleisten. Dazu gehört die Qualifikation der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Vorgaben zur Zusammenarbeit verschiedener Ärztegruppen, die eine optimale Planung der erforderlichen Therapie gewährleisten sollen, sowie die Gerätequalität.

Ob die PET auch für Patientinnen und Patienten mit anderen Ausprägungen der malignen Lymphome (unter anderem aggressives Non-Hodgkin-Lymphom) als Entscheidungsgrundlage für eine Fortführung einer Chemotherapie nützlich und notwendig ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher beurteilt werden. Da jedoch Ergebnisse aus derzeit durchgeführten Studien erwartet werden, hat der G-BA die Entscheidung hierzu für fünf Jahre ausgesetzt.

Bei der PET handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren der Nuklearmedizin, mit dem Funktion, Stoffwechsel und biochemische Prozesse von Organen charakterisiert werden können. Es besteht die Möglichkeit, die PET-Bilder mit anderen bildgebenden Verfahren abzugleichen beziehungsweise mit der Computertomographie zu fusionieren (PET/CT). Bei malignen Lymphomen handelt es sich um ein Spektrum von bösartigen Tumoren, die aus entarteten Zellen des lymphatischen Systems entstehen.

Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Beschlusstexte sowie Beschlusserläuterungen werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/5/


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