Pressemitteilung | Arzneimittel

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Festbetragsgruppe für Statine

Siegburg, 20. Juli 2004 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung die Bildung einer weiteren Festbetragsgruppe für „HMG-CoA-Reduktasehemmer“ („Statine“, zur Senkung des Cholesterinspiegels) unter Einbeziehung patentgeschützter Arzneimittel beschlossen. Das Umsatzvolumen dieser Festbetragsgruppe beträgt rund 900 Mio Euro, dahinter stehen etwa 10,5 Mio Verordnungen.

Mit dieser Entscheidung knüpft der G-BA an den Beschluss vom 15. Juni 2004 zur Bildung einer Festbetragsgruppe für Protonenpumpenhemmer an. Sie stellt eine konsequente Umsetzung des Gesetzesauftrags zur Festsetzung von Festbeträgen durch die Selbstverwaltung dar. Der Gesetzgeber hat an die Festsetzung von Festbeträgen insbesondere unter Einbeziehung von patentgeschützten Arzneimitteln hohe Erwartungen an die Realisierung von Einsparvolumen von einer Milliarde Euro in der Arzneimittelversorgung geknüpft. Dem werden die gefassten Beschlüsse gerecht. Die Zusammenfassung von Generika und patentgeschützten Arzneimitteln in eine Festbetragsgruppe ermöglicht es, das übergeordnete Ziel der Festbetragsregelung zu realisieren, nämlich Preiswettbewerb auszulösen und damit Wirtschaftlichkeitsreserven auszuschöpfen. Die von Seiten der Industrie geforderte Aufteilung in getrennte Festbetragsgruppen wird dieser Zielsetzung nicht gerecht.

Die Entscheidungsgrundlagen des G-BA gewährleisten nach wie vor, dass echte Innovationen gefördert und geschützt werden. Neuentwicklungen werden durch Festbeträge überhaupt nicht tangiert, das gleiche gilt für echte therapeutische Innovationen. Nachahmerpräparate müssen sich allerdings einer fundierten Prüfung auf wissenschaftlicher Basis stellen, ob es sich tatsächlich um eine therapierelevante Verbesserung handelt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Entscheidung über die Gruppenbildung heute trotz Einladung des BMGS zu einem weiteren Gespräch mit der pharmazeutischen Industrie getroffen, weil er dem Eindruck entgegentreten musste, dass seine Normsetzung im Dialog mit der Industrie verhandelt werden könnte.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Arzneimittel-Richtlinien/ Anlage 2 (Reduktasehemmer)