Pres­se­mit­tei­lung | Disease-​Management-Programme

DMP Brust­krebs umfas­send aktua­li­siert – weitere Beschlüsse zu DMP Diabetes mellitus Typ 2 und geplanten neuen Behand­lungs­pro­grammen getroffen

Berlin, 20. April 2017– Das struk­tu­rierte Behand­lungs­pro­gramm (Disease-​Management-Programm, DMP) Brust­krebs steht künftig Pati­en­tinnen umfas­send aktua­li­siert zur Verfü­gung. Es wurde vom Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) an aktu­elle Leit­li­nien und an den Stand der medi­zi­ni­schen Erkennt­nisse ange­passt. Zudem wurde im DMP Diabetes mellitus Typ 2 eine Aktua­li­sie­rung zur Arznei­mit­tel­ver­sor­gung der Pati­enten vorge­nommen sowie das Institut für Qualität und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen (IQWiG) mit Leit­li­ni­en­re­cher­chen zu den geplanten neuen DMP Rheu­ma­toide Arthritis und Osteo­po­rose beauf­tragt. Die entspre­chenden Beschlüsse hat der G-BA am Donnerstag in Berlin gefasst.

DMP Brust­krebs
Das DMP Brust­krebs wurde voll­ständig über­ar­beitet und in die DMP-​Anforderungen-Richtlinie über­führt. Ein neuer Schwer­punkt des DMP liegt auf der Nach­sorge, bei der stärker als zuvor Neben- und Folge­wir­kungen der Therapie berück­sich­tigt werden. Auf Grund von geän­derten Leit­li­ni­en­emp­feh­lungen und unter Berück­sich­ti­gung des späten Wieder­auf­tre­tens der Erkran­kung ist eine Teil­nahme am DMP Brust­krebs nun bis zu zehn Jahre möglich. Die Ände­rung der Richt­linie tritt am ersten Tag des auf die Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zeiger folgenden Quar­tals in Kraft.

„Unser Ziel ist es, Pati­en­tinnen wirksam dabei zu unter­stützen, empfoh­lene, oft über Jahre weiter­lau­fende Thera­pien einzu­halten und mit Neben- und Folge­wir­kungen besser umgehen zu können. Hier haben wir zum Beispiel die länger andau­ernden Thera­pien mit Anti­ös­tro­genen, die adju­vanten Thera­pien, im Blick. Sie werden nach Opera­tion, Strah­len­the­rapie und/oder Chemo­the­rapie oft über Jahre fort­ge­setzt, was für Pati­en­tinnen belas­tend ist und Folge­er­kran­kungen wie Osteo­po­rose nach sich ziehen können. Das neue DMP sieht gezielte Maßnahmen zur Vermei­dung von Folge­er­kran­kungen sowie eine stär­kere Berück­sich­ti­gung psycho­so­ma­ti­scher, psychi­scher und psycho­so­zialer Aspekte im Rahmen der Lang­zeit­the­rapie vor“, so Dr. Regina Klakow-​Franck, unpar­tei­isches Mitglied des G-BA und Vorsit­zende des Unter­aus­schusses DMP.

DMP Diabetes mellitus Typ 2

Im DMP Diabetes mellitus Typ 2 passte der G-BA die Hinweise zum Anti­dia­be­tikum Empaglif­lozin an. Der G-BA hatte diesem Wirk­stoff mit Beschluss vom 1. September 2016 einen beträcht­li­chen Zusatz­nutzen für Pati­enten mit Diabetes mellitus Typ 2 und mani­fester kardio­vas­ku­lärer Erkran­kung im Vergleich zur zweck­mä­ßigen Vergleichs­the­rapie beschei­nigt. Nunmehr wird auch im DMP Diabetes mellitus Typ 2 darauf hinge­wiesen, dass Empaglif­lozin bei Pati­en­tinnen und Pati­enten mit mani­fester kardio­vas­ku­lärer Erkran­kung, die mit Medi­ka­menten zur Behand­lung kardio­vas­ku­lärer Risi­ko­fak­toren behan­delt werden können, bei unzu­rei­chender Kontrolle des Diabetes mellitus von Empaglif­lozin in Kombi­na­tion mit mindes­tens einem weiteren oralen Anti­dia­be­tikum und/oder mit Insulin profi­tieren können. Auch diese Ände­rung der Richt­linie tritt am ersten Tag des auf die Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zeiger folgenden Quar­tals in Kraft.

IQWiG-​Beauftragungen zu DMP Rheu­ma­toide Arthritis und Osteo­po­rose
Der G-BA wird seine zunächst zurück­ge­stellten Bera­tungen zu neuen DMP Rheu­ma­toide Arthritis und Osteo­po­rose im Herbst 2017 wieder­auf­nehmen. Im Vorfeld beauf­tragte er deshalb das IQWiG, hierzu seine Leit­li­ni­en­re­cher­chen zu aktua­li­sieren.

Hinter­grund – Disease-​Management-Programme (DMP)
Pati­en­tinnen und Pati­enten mit bestimmten chro­ni­schen Krank­heiten können sich bei ihrer Kran­ken­kasse in ein struk­tu­riertes Behand­lungs­pro­gramm, ein Disease-​Management-Programm (DMP), einschreiben lassen. Damit werden sie ambu­lant und stationär auf dem aktu­ellen medi­zi­ni­schen Forschungs­stand behan­delt. Ein koor­di­niertes Vorgehen soll dazu beitragen, unnö­tigen Kompli­ka­tionen, Kran­ken­haus­auf­ent­halten und Folge­schäden vorzu­beugen. Anfor­de­rungen an solche struk­tu­rierten Behand­lungs­pro­gramme beschließt der G-BA. Träger der Programme sind die gesetz­li­chen Kran­ken­kassen, die sie für ihre chro­nisch kranken Versi­cherten anbieten.

Ende 2016 waren nach Angaben des Bundes­ver­si­che­rungs­amtes 6,7 Millionen Versi­cherte in einem oder mehreren DMP einge­schrieben und 9.966 Programme vom Bundes­ver­si­che­rungsamt zuge­lassen.

Bisher hat der G-BA entspre­chend den gesetz­li­chen Vorgaben in § 137f SGB V die Anfor­de­rungen an DMP für Pati­en­tinnen und Pati­enten mit Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Erkran­kung der Herz­kranz­ge­fäße (koro­nare Herz­krank­heit, KHK), chro­ni­schen obstruk­tiven Atem­wegs­er­kran­kungen (Asthma bron­chiale und COPD) und Brust­krebs formu­liert. Der G-BA hat den gesetz­li­chen Auftrag, die Ausge­stal­tung der DMP regel­mäßig zu über­prüfen und zu aktua­li­sieren.

Seit dem Jahr 2012 ist der G-BA gesetz­lich beauf­tragt, eigene Richt­li­nien zu DMP zu beschließen. Die prak­ti­sche Umset­zung in der Versor­gung erfolgt dann auf Basis regio­naler Verträge zwischen Kran­ken­kassen und Leis­tungs­er­brin­gern (Vertrags­ärz­tinnen und -ärzten/Kran­ken­häu­sern) vor Ort. Das Bundes­ver­si­che­rungsamt prüft vor einer Zulas­sung, ob die Verträge die Anfor­de­rungen des G-BA erfüllen.


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