Pressemitteilung | Innovationsfonds

Innovationsausschuss veröffentlicht fünf neue Förderbekanntmachungen

Berlin, 19. Oktober 2018 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Veröffentlichung fünf neuer Förderbekanntmachungen beschlossen: jeweils eine themenoffene und themenspezifische Förderbekanntmachung im Bereich der neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung sowie eine Förderbekanntmachung zur Evaluation und Auswertung bestehender Selektivverträge.

Die themenspezifische Förderbekanntmachung zur Versorgungsforschung umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in der Pflege und Transparenz über die pflegerische Versorgungsqualität
  • Barrierefreiheit und Verbesserung der Situation von Menschen mit Assistenzbedarf und deren Angehörigen in der Gesundheitsversorgung
  • Aufbereitung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen zur Verbesserung der Patientenversorgung
    • Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Ebene der Patientin/des Patienten
    • Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Populationsebene
  • Einfluss evidenzbasierter Gesundheitsinformationen für Patientinnen und Patienten auf die Versorgung
  • Umsetzung und Evaluation der Akten nach § 291a SGB V (ePA)

Folgende Förderschwerpunkte sind in der themenspezifischen Förderbekanntmachung im Bereich neue Versorgungsformen vorgegeben:

  • Versorgungsformen zur Weiterentwicklung einer sektorenunabhängigen Versorgung
  • Innovative Modelle zur Stärkung der regionalen Gesundheitsversorgung
  • Telemedizinische Kooperationsnetzwerke von stationären und ambulanten Einrichtungen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung der Telematikinfrastruktur

Nähere Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der Webseite des Innovationsausschusses in den zur jeweiligen Bekanntmachung veröffentlichten Leitfäden sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu finden. Zudem bietet der mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen beauftragte Projektträger – das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) – Förderinteressierten individuelle Beratungen sowie Informationsveranstaltungen in Form von Web-Seminaren an. Das Einreichen der vollständigen Anträge erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des Projektträgers.

Bis 19. Februar 2019, 12 Uhr, können Anträge zur Versorgungsforschung und zur Evaluation und Auswertung von Selektivverträgen eingereicht werden. Die Einreichfrist für Anträge zu neuen Versorgungsformen endet am 19. März 2019, 12 Uhr.

Weiterhin beschloss der Innovationsausschuss über zu fördernde Projekte zu neuen Versorgungsformen.