Pressemitteilung | Methodenbewertung

Akupunktur zur Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen wird Kassenleistung

Düsseldorf, 18. April 2006 – Gesetzlich versicherte Patienten mit chronischen Rücken- oder Knieschmerzen können künftig grundsätzlich eine Akupunkturbehandlung mit Nadeln als Regelleistung ihrer Krankenkasse beanspruchen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag in Düsseldorf.

„Die Akupunktur kann nun als Teil einer umfassenden Schmerztherapie von der Gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden. Wir legen jedoch Wert darauf, dass hierbei hohe Qualitätsanforderungen erfüllt werden“, sagte der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess. Ein hohes Niveau der ärztlichen Qualifikation bei der Schmerztherapie habe der G-BA in seinem Beschluss ausdrücklich hervorgehoben. „Dies kommt unmittelbar den Patienten zugute.“

Die Entscheidung des G-BA basiert auf den Ergebnissen aus zwei Modellprojekten, bei denen die Wirksamkeit von Akupunktur zur Behandlung von Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen in breit angelegten Studien über einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht wurden. Den Studienergebnissen zufolge liegt die Erfolgsrate der traditionellen chinesischen Akupunktur (TCM, „echte“ Akupunktur) bei der Behandlung von chronischen Rückenschmerzen nicht wesentlich höher als die der Schein-Akupunktur, bei der bewusst „falsche“ Punkte gestochen wurden. Beide Akupunkturformen zeigten jedoch deutlich bessere Erfolge als die Standardtherapie.

Bei der Behandlung von Schmerzen des Kniegelenkes waren die Schein-Akupunktur und die „echte“ Akupunktur in ihrer Wirkstärke in den meisten Studien annähernd vergleichbar. Beide waren zudem der Standardtherapie ebenfalls deutlich überlegen.

Für die Behandlung der Spannungskopfschmerzen und der Migräne wurden zwischen der Behandlung mit beiden Akupunkturformen und der Standardtherapie zur Vorbeugung dieser Beschwerden keine Unterschiede festgestellt. Für diese Erkrankung konnte die Akupunktur deshalb nicht als Kassenleistung anerkannt werden.

„Obwohl insgesamt kein eindeutiger Nachweis der Überlegenheit der „echten“ Akupunktur vorliegt, haben wir im Interesse der Patienten und mit Blick auf die Versorgungssituation in der Schmerztherapie eine positive Entscheidung getroffen. Die Studienergebnisse zeigen, dass sowohl die „echte“ als auch die Schein-Akupunktur bei der Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen besser hilft als die angebotene Standardtherapie. Deshalb hat der G-BA entschieden, dass Patienten die Akupunkturbehandlung als Kassenleistung erhalten sollen“, sagte Hess.

Die Patientenvertreter sprachen sich für die Aufnahme der Akupunktur bei allen drei Indikationen in den Leistungskatalog aus, also auch bei Kopfschmerz.  Nach Ansicht der Patientenvertreter sei bei allen drei Erkrankungen die Überlegenheit der Akupunktur im Vergleich zur schulmedizinischen Schmerzbehandlung nachgewiesen worden. Die Patientenvertreter haben im G-BA Mitberatungs-, aber kein Stimmrecht.

Der Beschluss des G-BA tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Akupunktur/ siehe Beschluss vom 19.09.2006)