Pres­se­mit­tei­lung | Disease-​Management-Programme

DMP für Osteoporose-​Patienten beschlossen

Berlin, 16. Januar 2020 – Pati­en­tinnen und Pati­enten, bei denen eine medi­ka­mentös behand­lungs­be­dürf­tige Osteo­po­rose diagnos­ti­ziert wurde, können sich zukünftig in einem struk­tu­rierten Behand­lungs­pro­gramm (Disease-​Management-Programm, DMP) leit­li­ni­en­ge­recht versorgen lassen. Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Details zur Teil­nahme und den verschie­denen Versor­gungs­aspekten beschlossen. Wie bei jedem DMP spielt die Aufklä­rung der Pati­entin oder des Pati­enten über die Erkran­kung sowie über lebens­stil­be­zo­gene Einfluss­fak­toren wie Ernäh­rung und Bewe­gung eine beson­dere Rolle. Wissen­schaft­liche Grund­lage des neuen DMP bildet die Leit­li­ni­en­re­cherche des Insti­tuts für Qualität und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen (IQWiG).

„Die Osteo­po­rose gehört zu den chro­ni­schen Erkran­kungen, die dem G-BA aus der Fach­welt für ein DMP vorge­schlagen wurden. Das Thema konnte ange­nommen werden, da die hierfür notwen­digen Krite­rien vorlagen: Geprüft hatte der G-BA beispiels­weise, ob es evidenz­ba­sierte Leit­li­nien gibt, ob die bestehende Versor­gungs­qua­lität durch ein DMP verbes­sert und ob der Krank­heits­ver­lauf durch die Eigen­in­itia­tive der Pati­entin oder des Pati­enten beein­flusst werden kann“, sagte Prof. Dr. Elisa­beth Pott, unpar­tei­isches Mitglied im G-BA und Vorsit­zende des Unter­aus­schusses DMP. „Ich freue mich, dass wir nun die Bera­tungen zu den Details abschließen konnten. Die Pati­en­tinnen und Pati­enten werden von dem wissen­schaft­lich auf dem neuesten Stand befind­li­chen Behand­lungs­kon­zept profi­tieren.“

Osteo­po­rose ist eine Skeletter­kran­kung, bei der aufgrund einer nied­rigen Knochen­dichte und -​stabilität ein erhöhtes Risiko für Brüche besteht. Beson­ders häufig tritt die Krank­heit im fort­ge­schrit­tenen Lebens­alter auf. Über­durch­schnitt­lich betroffen sind post­meno­pau­sale Frauen.  

Das DMP richtet sich an Pati­en­tinnen und Pati­enten mit einer medi­ka­mentös behand­lungs­be­dürf­tigen Osteo­po­rose. Frauen können sich ab dem voll­endeten 50. Lebens­jahr in ein DMP einschreiben lassen, Männer ab dem voll­endeten 60. Lebens­jahr.

Ziel des DMP ist es insbe­son­dere, (weitere) Knochen­brüche zu vermeiden, das Fort­schreiten der Erkran­kung zu verhin­dern und Schmerzen zu redu­zieren.

Die thera­peu­ti­schen Maßnahmen, die der G-BA in die DMP-​Anforderungen aufge­nommen hat, sind in Abhän­gig­keit von Alter und Begleit­er­kran­kungen der Pati­entin oder des Pati­enten auszu­wählen. Die Empfeh­lungen für die medi­ka­men­töse Therapie sind spezi­fi­ziert für Männer und/
oder post­meno­pau­sale Frauen. Die Empfeh­lungen für die nicht­me­di­ka­men­töse Therapie betreffen beispiels­weise lebens­stil­be­zo­gene Schu­lungen, die Ermitt­lung des Sturz­ri­sikos ab einem Lebens­alter von 70 Jahren und das Angebot von Funk­ti­ons­trai­ning oder Reha­bi­li­ta­ti­ons­sport.  

Der G-BA legt den Beschluss nun dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit zur Prüfung vor. Nach Nicht­be­an­stan­dung treten die Anfor­de­rungen an das DMP Osteo­po­rose am ersten Tag des auf die Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zeiger folgenden Quar­tals in Kraft.

Pati­en­tinnen und Pati­enten steht das neue DMP zur Verfü­gung, sobald die gesetz­li­chen Kran­ken­kassen mit Ärztinnen und Ärzten und/oder Kran­ken­häu­sern Verträge zur prak­ti­schen Umset­zung des DMP abge­schlossen haben.

Hinter­grund – Disease-​Management-Programme

Disease-​Management-Programme (DMP) sind struk­tu­rierte Behand­lungs­pro­gramme. Ziel dieser Programme ist es, den sekto­ren­über­grei­fenden Behand­lungs­ab­lauf und die Qualität der medi­zi­ni­schen Versor­gung von chro­nisch kranken Menschen zu verbes­sern.

Der G-BA hat gemäß § 137f SGB V die Aufgabe, chro­ni­sche Erkran­kungen auszu­wählen, die für ein DMP geeignet sind, sowie die Anfor­de­rungen an solche Programme fest­zu­legen und regel­mäßig zu über­prüfen und gege­be­nen­falls zu aktua­li­sieren. Hierbei geht es insbe­son­dere um die medi­zi­ni­sche Behand­lung nach dem aktu­ellen Stand der Wissen­schaft, aber auch um Quali­täts­si­che­rungs­maß­nahmen, Anfor­de­rungen an die Einschrei­bung der Versi­cherten in ein Programm, Schu­lungen der Leis­tungs­er­bringer und der Versi­cherten. Zudem sind Vorgaben für die Doku­men­ta­tion und die Evalua­tion fest­zu­legen. Die Anfor­de­rungen an die DMP und die Doku­men­ta­tion sind in der DMP-​Anforderungen-Richtlinie gere­gelt.

Die prak­ti­sche Umset­zung der DMP erfolgt auf der Basis regio­naler Verträge zwischen Kran­ken­kassen und Leis­tungs­er­brin­gern (Vertrags­ärz­tinnen und -ärzten/Kran­ken­häu­sern). Vor Vertrags­ab­schluss prüft das Bundesamt für Soziale Siche­rung als DMP-​Zulassungsstelle, ob die in der Richt­linie des G-BA fest­ge­legten Anfor­de­rungen an ein DMP einge­halten werden.

Derzeit gibt es insge­samt ca. 9.200 Programm­zu­las­sungen mit über 7 Millionen einge­schrie­benen Versi­cherten. Teil­weise nehmen die Versi­cherten an mehr als einem DMP teil.

Zu folgenden Erkran­kungen gibt es bereits vom G-BA fest­ge­legte DMP-​Anforderungen – teil­weise befinden sie sich jedoch noch in der Umset­zungs­phase, so dass den Versi­cherten hier noch keine oder nur wenige zuge­las­sene Programme zur Verfü­gung stehen:

  • Asthma bron­chiale
  • Brust­krebs
  • Chro­ni­sche Herz­in­suf­fi­zienz
  • Chro­nisch obstruk­tive Lungen­er­kran­kung (COPD)
  • Chro­ni­scher Rücken­schmerz
  • Depres­sion
  • Diabetes mellitus Typ 1
  • Diabetes mellitus Typ 2 
  • Koro­nare Herz­krank­heit (KHK)

DMP-​Anforderungen zur rheu­ma­to­iden Arthritis werden derzeit im G-BA entwi­ckelt. Der Beschluss ist für 2020 geplant.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

DMP-​Anforderungen-Richtlinie: Ände­rung der Anlage 2, Ergän­zung der Anlage 19 (DMP Osteo­po­rose) und der Anlage 20 (Osteo­po­rose – Doku­men­ta­tion)