Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte – QS amb PT
Beschluss vom 20. November 2025. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Geschäftsstelle für den Leistungsgruppenausschuss gemäß § 135e SGB V
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. Juli 2025 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem
Der Beschluss vom 5. Juni 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 28. Juni 2025 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Geschäftsstelle für den Leistungsgruppenausschuss gemäß § 135e SGB V
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem
Der Beschluss vom 5. Juni 2025 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem
Beschluss vom 5. Juni 2025. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Geschäftsstelle für den Leistungsgruppenausschuss gemäß § 135e SGB V
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte – HKS-RL
Der Beschluss vom 20. März 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23. April 2025 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte – HKS-RL
Der Beschluss vom 20. März 2025 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte – HKS-RL
Beschluss vom 20. März 2025. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.