Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Regelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser – Qb-R"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Servicedateien für das Berichtsjahr 2024 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Beschluss vom 2. April 2025.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der §§ 5 und 9 sowie des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2024 und Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2024
Beschluss vom 17. April 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 3, 4, 7, 8, 10, 12, 13, 14 und 16 sowie Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2024
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 14. Februar 2025 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung)
Der Beschluss vom 6. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 6. November 2024 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 3, 4, 7, 8, 10, 12, 13, 14 und 16 sowie Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2024
Beschluss vom 19. Dezember 2024.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Aktualisierung von Servicedateien für das Berichtsjahr 2023 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Beschluss vom 6. November 2024.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung)
Beschluss vom 6. November 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 4, 7, 8 und 13 sowie der Anlage für das Berichtsjahr 2023 und des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 19. September 2024 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Standortbezogene Veröffentlichung nach § 13 Abs. 2 Qb-R für das Berichtsjahr 2022
Beschluss vom 18. Juli 2024.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 4, 7, 8 und 13 sowie der Anlage für das Berichtsjahr 2023 und des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023
Beschluss vom 19. September 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.