Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Mindestmengenregelungen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Revisionseingriffe nach Kniegelenk-Endoprothesen
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Unikondyläre Schlittenprothesen
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 6 der Anlage – Knie-TEP
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Wiederaufnahme des Beratungsverfahrens zur Mindestmenge für die chirurgische Behandlung bösartiger Neubildungen des Kolons
Beschluss vom 18. Dezember 2025.
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Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Beschluss vom 3. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Literaturrecherche zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei der korrigierenden Chirurgie der Anorektalen Malformationen bei Kindern
Beschluss vom 10. September 2025.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens: Festlegung einer Mindestmenge für die korrigierende Chirurgie der anorektalen Malformationen bei Kindern
Beschluss vom 16. Oktober 2025.
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Beauftragung IQWiG: Ergänzung der Berichte zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP), bei Implantation von unikondylären Schlittenprothesen und bei Knieprothesenrevisionen
Beschluss vom 10. September 2025.
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Mindestmengenregelungen: Änderung von § 4 Absatz 2 zur Begründung berechtigter mengenmäßiger Erwartung im Rahmen der Prognosedarlegung
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. September 2025 in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Literaturrecherche zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei der korrigierenden Chirurgie des Morbus Hirschsprung
Beschluss vom 2. Juli 2025.