Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage VII:
Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung – Aufstellung der zur Programmbeurteilung zu dokumentierenden Daten"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anpassung oKFE-RL und Spezifikationsempfehlungen Erfassungsjahr 2026
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anpassung oKFE-RL und Spezifikationsempfehlungen
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 10. August 2024 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anpassung oKFE-RL und Spezifikationsempfehlungen
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anpassung oKFE-RL und Spezifikationsempfehlungen
Beschluss vom 20. Juni 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anbindung Krebsregisterdaten
Der Beschluss vom 12. Mai 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Juli 2023 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anbindung Krebsregisterdaten
Der Beschluss vom 12. Mai 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anbindung Krebsregisterdaten
Beschluss vom 12. Mai 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Harmonisierung mit IQTIG Spezifikationsempfehlung 2022
Der Beschluss vom 1. Juli 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Harmonisierung mit IQTIG Spezifikationsempfehlung 2022
Der Beschluss vom 1. Juli 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Harmonisierung mit IQTIG Spezifikationsempfehlung 2022
Beschluss vom 1. Juli 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.