Appendix Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 6: Kopf- oder Halstumoren

Letzte Änderung:
24.08.2024

Weiterführende Informationen

Die Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß § 116b Abs. 6 Satz 8 SGB V ist über den ergänzten Bewertungsausschuss abrufbar.