Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage I:
CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Änderung Anlage I und II – Verweisanpassungen
Beschluss vom 19. Februar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2026
Beschluss vom 19. Februar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens: ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie – Änderung Anlage I und II – Verweisanpassungen
Beschluss vom 9. Dezember 2025.
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Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens: ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie – Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2026
Beschluss vom 9. Dezember 2025.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2025
Der Beschluss vom 26. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2025
Der Beschluss vom 26. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2025
Beschluss vom 26. November 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anlage I – Änderung hinsichtlich der Erfahrung in der Zelltherapie
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. September 2024 in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anlage I – Änderung hinsichtlich der Erfahrung in der Zelltherapie
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anlage I – Änderung hinsichtlich der Erfahrung in der Zelltherapie
Beschluss vom 20. Juni 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.