Appendix Anlage 2 n) Transplantationsgruppe 1: Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation

Letzte Änderung:
26.06.2025

Weiterführende Informationen

Die Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß § 116b Abs. 6 Satz 8 SGB V ist über den ergänzten Bewertungsausschuss abrufbar.