Anlage IIa: Arzneimittel zur Tabakentwöhnung

Anlage zur Richtlinie:
Arzneimittel-Richtlinie
Letzte Änderung:
20.08.2025

Weiterführende Informationen

Versicherte, die unter einer schweren Tabakabhängigkeit leiden und an einem evidenzbasierten Programm zur Tabakentwöhnung teilnehmen, können von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt unterstützend auch Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnet bekommen. Gesetzliche Grundlage ist § 34 Abs. 2 SGB V. Der G-BA legt in der Arzneimittel-Richtlinie in § 14a und Anlage IIa im Detail fest, welche Arzneimittel unter welchen Voraussetzungen verordnet werden können.