Anlage IIa: Arzneimittel zur Tabakentwöhnung
- Anlage zur Richtlinie:
- Arzneimittel-Richtlinie
- Letzte Änderung:
- 20.08.2025
Weiterführende Informationen
Versicherte, die unter einer schweren Tabakabhängigkeit leiden und an einem evidenzbasierten Programm zur Tabakentwöhnung teilnehmen, können von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt unterstützend auch Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnet bekommen. Gesetzliche Grundlage ist § 34 Abs. 2 SGB V. Der G-BA legt in der Arzneimittel-Richtlinie in § 14a und Anlage IIa im Detail fest, welche Arzneimittel unter welchen Voraussetzungen verordnet werden können.