Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage IX:
Festbetragsgruppenbildung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Urologische Spasmolytika, Gruppe 1, in Stufe 3
Der Beschluss vom 22. Januar 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Methylphenidat, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 10. Februar 2026.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Ranolazin, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. Februar 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Urologische Spasmolytika, Gruppe 1, in Stufe 3
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Ticagrelor, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 13. Januar 2026.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Ustekinumab, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 13. Januar 2026.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlagen IX und X: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Direkte orale Antikoagulantien, Gruppe 1, in Stufe 3
Beschluss vom 13. Januar 2026.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Sevelamer, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 13. Januar 2026.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Ranolazin, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Ranolazin, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.