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Ripretinib: Überlebensvorteil bei fortgeschrittenen Stromatumoren im Magen-Darm-Trakt

Berlin, 21. Juni 2022 – Einen erheblichen Zusatznutzen bescheinigte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Juni 2022 dem Wirkstoff Ripretinib. Er wird als Viertlinientherapie bei Erwachsenen mit fortgeschrittenen gastrointestinalen Stromatumoren (GIST) eingesetzt, die zuvor mit mindestens drei Kinase-Hemmern, einschließlich Imatinib, behandelt wurden. Diese Wirkstoffe hemmen die Aktivität bestimmter Rezeptoren auf der Oberfläche der Krebszellen und verlangsamen so das Tumorwachstum.

Grundlage der G-BA-Bewertung ist die vom Hersteller eingereichte doppelblinde, placebokontrollierte Zulassungsstudie INVICTUS. Verglichen wurde Ripretinib darin mit einer Kombination aus Placebo und Best Supportive Care. Die Ergebnisse zeigten, dass Ripretinib den bereits austherapierten Patientinnen und Patienten einen deutlichen Überlebensvorteil von etwa einem Jahr verschaffte, bei einer verbesserten Lebensqualität und einem besseren Gesundheitszustand als in der Kontrollgruppe.

Von gastrointestinalen Stromatumoren sind nach Expertenschätzungen pro Jahr etwa 1.500 Patientinnen und Patienten in Deutschland betroffen. Die Tumoren sind gegen Chemotherapien resistent und werden deshalb chirurgisch entfernt. Haben sich bereits Metastasen gebildet, kommen verschiedene Tyrokinase-Hemmer zum Einsatz. Die Jahrestherapiekosten von Ripretinib liegen derzeit bei rund 300.000 Euro; für die vorausgehend eingesetzten Tyrokinase-Hemmer endete bereits der Patentschutz.


Beschluss zu dieser Fachnews

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Ripretinib (Gastrointestinale Stromatumoren (GIST), ≥ 3 Vortherapien)