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Ausschrei­bung für Erpro­bungs­studie veröf­fent­licht: Trans­ku­tane Vagus­nerv­sti­mu­la­tion bei phar­ma­ko­re­sis­tenter Epilepsie

Berlin, 23. September 2024 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat im EU-​Amtsblatt eine neue Ausschrei­bung veröf­fent­licht. Gesucht wird eine unab­hän­gige wissen­schaft­liche Insti­tu­tion (UWI), die die Studie zur Erpro­bung folgender Methode entwirft, durch­führt und auswertet:

Trans­ku­tane Vagus­nerv­sti­mu­la­tion bei phar­ma­ko­re­sis­tenter Epilepsie

Die Frist für die Abgabe der Teil­nah­me­an­träge endet am 5. November 2024, 10:00 Uhr.

Frage­stel­lung der Erpro­bungs­studie

Die trans­ku­tane Vagus­nerv­sti­mu­la­tion (t-VNS) ist ein neuro­lo­gi­sches Thera­pie­ver­fahren. Dabei wird ein Teil des Vagus­nervs über eine am Ohr plat­zierte Elek­trode durch die Haut (trans­kutan) stimu­liert. Die Erpro­bungs­studie wird unter­su­chen, ob bei Pati­en­tinnen und Pati­enten mit phar­ma­ko­re­sis­tenter Epilepsie, für die ein epilep­sie­chir­ur­gi­scher Eingriff nicht in Frage kommt oder die diesen ablehnen, der Add-​on-Einsatz der t-VNS zur bestehenden Phar­ma­ko­the­rapie im Vergleich zur allei­nigen Phar­ma­ko­the­rapie zu einer rele­vanten Verän­de­rung des Anfalls­ge­sche­hens führt. Die bishe­rige Studi­en­lage reicht zur Beant­wor­tung dieser Frage­stel­lung nicht aus, wie syste­ma­ti­sche Auswer­tungen im Vorfeld zeigten. Die Studie ist als rando­mi­sierte, kontrol­lierte Studie über eine Lauf­zeit von mindes­tens 52 Wochen geplant.

In einer Erpro­bungs­richt­linie hat der G-BA die Eckpunkte der geplanten Studie detail­liert fest­ge­legt. Allge­meine Infor­ma­tionen zu den Aufgaben einer UWI bei einer Erpro­bung und dem Ablauf eines Verga­be­ver­fah­rens sind auf der Website des G-BA zu finden: Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Erpro­bungs­stu­dien