Fach­news | Metho­den­be­wer­tung

Ausschrei­bung zu Erpro­bungs­studie veröf­fent­licht: Endo­sko­pi­sche Injektions-​Implantation von 32P-​markierten Mikro­par­ti­keln bei bestimmten Pankre­as­tu­moren

Berlin, 23. April 2025 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat im EU-​Amtsblatt eine neue Ausschrei­bung veröf­fent­licht. Gesucht wird eine unab­hän­gige wissen­schaft­liche Insti­tu­tion (UWI), die die Studie zur Erpro­bung folgender Methode entwirft, durch­führt und auswertet:

Erpro­bung der endo­sko­pi­schen Injektions-​Implantation von 32P-​markierten Mikro­par­ti­keln bei irre­sek­ta­blen, lokal fort­ge­schrit­tenen Pankre­as­tu­moren

Die Frist für die Abgabe der Teil­nah­me­an­träge endet am 11. Juni 2025, 12:00 Uhr.

Ziel­po­pu­la­tion und Frage­stel­lung

Ziel­po­pu­la­tion der Erpro­bungs­studie sind Pati­en­tinnen und Pati­enten mit lokal fort­ge­schrit­tenem, nicht chir­ur­gisch entfern­barem, nicht meta­stasiertem Pankre­as­tumor, die bereits eine Erst­li­ni­en­che­mo­the­rapie erhalten haben. Die geplante randomisiert-​kontrollierte Erpro­bungs­studie soll prüfen, ob bei dieser Pati­en­ten­gruppe eine leit­li­ni­en­ge­rechte Chemo­the­rapie erfolg­rei­cher ist, wenn zusätz­lich einmalig eine endo­sko­pisch durch­ge­führte Injektions-​Implantation von 32P-​markierten Mikro­par­ti­keln durch­ge­führt wird. Vergli­chen wird die Behand­lung mit und ohne die zusätz­liche Injek­tion; primärer Endpunkt ist das Thera­pie­ver­sagen. In einer Erpro­bungs­richt­linie hat der G-BA die Eckpunkte der geplanten Studie detail­liert fest­ge­legt.

Allge­meine Infor­ma­tionen zu den Aufgaben einer UWI bei einer Erpro­bung und dem Ablauf eines Verga­be­ver­fah­rens sind auf der Website des G-BA zu finden.


Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen