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Reminder: Verein­fachte Bekannt­ma­chung von nicht-​normsetzenden Beschlüssen des G-BA ab 1. November 2022

Berlin, 27. Oktober 2022 – Zahl­reiche nicht-​normsetzende Beschlüsse des Gemein­samen Bundes­aus­schusses (G-BA) werden ab dem 1. November 2022 nur noch auf der Website des G-BA, aber nicht mehr zusätz­lich im Bundes­an­zeiger veröf­fent­licht. Sie treten mit dem im jewei­ligen Beschluss ange­ge­benen Datum in Kraft. Die Verein­fa­chung zielt darauf ab, die Verfahren des G-BA zeit- und ressour­cen­spa­render zu gestalten.

Zu diesen Beschlüssen gehören zum Beispiel:

  • Ermitt­lungen stel­lung­nah­me­be­rech­tigter (Spitzen-​)Orga­ni­sa­tionen und Fach­ge­sell­schaften – Auffor­de­rung zur Meldung
  • Bestim­mungen von stel­lung­nah­me­be­rech­tigten (Spitzen-​)Orga­ni­sa­tionen und Fach­ge­sell­schaften
  • Ermitt­lung von an der Erpro­bung betei­ligten Medi­zin­pro­dukte­her­stel­lern und Unter­nehmen – Kosten­tra­gung
  • Aufrufe zur Meldung weiterer betrof­fener Medi­zin­pro­dukte­her­steller anläss­lich einer Infor­ma­ti­ons­über­mitt­lung gemäß § 137h Absatz 1 SGB V
  • Einlei­tungen von Stel­lung­nah­me­ver­fahren im Arznei­mit­tel­be­reich

Wie bisher werden stel­lung­nah­me­be­rech­tigte Orga­ni­sa­tionen bei Einlei­tung eines Stel­lung­nah­me­ver­fah­rens zusätz­lich direkt ange­schrieben und um ihre Stel­lung­nahme gebeten.

Keine Ände­rung bei norm­set­zenden Beschlüssen des G-BA  

Zu den norm­set­zenden Beschlüssen zählen Beschlüsse zur Erst­fas­sung oder zur Ände­rung von Richt­li­nien und Rege­lungen sowie Ände­rungen der Geschäfts-​ und Verfah­rens­ord­nung des G-BA. Sie treten weiterhin erst nach Nicht­be­an­stan­dung bezie­hungs­weise Geneh­mi­gung durch das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium und Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft.

So behalten Inter­es­sierte die G-​BA-Beschlüsse im Blick

Alle Beschlüsse des G-BA werden wie bisher auf der Website des G-BA veröf­fent­licht.

Darüber hinaus können sich Inter­es­sierte über den G-​BA-Infodienst kosten­frei per E-Mail infor­mieren lassen. Folgende Kate­go­rien müssen dafür abon­niert werden:

  • Bekannt­ma­chung von Bera­tungs­themen und Ermitt­lung Stel­lung­nah­me­be­rech­tigter sowie
  • In Kraft getre­tene Beschlüsse

Zum G-​BA-Infodienst

Außerdem kann man sich über RSS-​Feeds auch thema­tisch bezie­hungs­weise richt­li­ni­en­be­zogen gezielt über die Veröf­fent­li­chung von neuen Beschlüssen infor­mieren lassen: zum RSS-​Feed-Service


Beschluss zu dieser Fach­news

Geschäfts-​ und Verfah­rens­ord­nung: Effi­zi­enz­stei­ge­rung für die Bera­tungen des Gemein­samen Bundes­aus­schusses