Grafik zum Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen: Medizinischer Notfall oder nicht?

Nach Ankunft einer hilfesuchenden Person in einer Notaufnahme eines Krankenhauses findet eine Behandlungspriorisierung statt. Die hilfesuchende Person wird entweder sofort behandelt oder es wird eine weitere Einschätzung der Dringlichkeit vorgenommen, wenn kein unverzüglicher Behandlungsbedarf besteht.

Die weitere Einschätzung der Dringlichkeit unterscheidet zwei Dringlichkeitsgruppen:

  • Dringlichkeitsgruppe 1: Behandlungsbedarf innerhalb von 24 Stunden. Es erfolgt eine Notfallbehandlung durch das Krankenhaus oder eine Behandlung durch eine nahegelegene Notdienstpraxis oder das Medizinische Versorgungszentrum des Krankenhauses.
  • Dringlichkeitsgruppe 2: Behandlung muss nicht innerhalb von 24 Stunden beginnen. Die hilfesuchende Person erhält einen Vermittlungscode für die Terminservicestelle und wird anschließend ambulant in einer Arztpraxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum behandelt.

Das Verfahren greift erst nach Inkrafttreten der Richtlinie.

G-BA, Juli 2023.