Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III:
 Nummer 18 – Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen"
    
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                                                                                        Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 18 – Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen WirkstoffenDer Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Dezember 2014 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. März 2015 in Kraft.