Letzte Änderungen zu "Wiederaufnahme von Bewertungsverfahren gemäß §§ 135 Abs. 1 und 137c Abs. 1 SGB V:
 Nichtmedikamentöse Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)"
    
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                                                                                        Wiederaufnahme von Bewertungsverfahren gemäß §§ 135 Abs. 1 und 137c Abs. 1 SGB V: Nichtmedikamentöse Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)Das Beratungsthema wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anhand eines Fragebogens kann innerhalb eines Monats eine Einschätzung abgegeben werden: 
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                                                                                        Wiederaufnahme von Bewertungsverfahren gemäß §§ 135 Abs. 1 und 137c Abs. 1 SGB V: Nichtmedikamentöse Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juli 2015.