Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
 Änderung im 2. Kapitel – Beschleunigung des Verfahrens zur angemessenen Kostentragung bei Erprobungen"
    
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Verfahrensordnung: Änderung im 2. Kapitel – Beschleunigung des Verfahrens zur angemessenen Kostentragung bei Erprobungen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 5. August 2017 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung im 2. Kapitel – Beschleunigung des Verfahrens zur angemessenen Kostentragung bei Erprobungen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung im 2. Kapitel – Beschleunigung des Verfahrens zur angemessenen Kostentragung bei Erprobungen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.