Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
 Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten und anderen Faktoren"
    
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten und anderen Faktoren
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Februar 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 10. Mai 2018 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten und anderen Faktoren
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Februar 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten und anderen Faktoren
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Februar 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.