Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
 Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Abs. 3 Satz 4"
    
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                                                                                        Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Abs. 3 Satz 4Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juli 2018 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 
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