Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI:
 Off-Label-Use, Teil A Ziffer XXIX, Tamsulosin bei Urolithiasis (als medikamentöse expulsive Therapie auch nach Lithotripsie) – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers"
    
    Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
- 
                                            
                    
                                                                                        
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A Ziffer XXIX, Tamsulosin bei Urolithiasis (als medikamentöse expulsive Therapie auch nach Lithotripsie) – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss vom 7. April 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. Juni 2020 in Kraft.
 - 
                                            
                    
                                                                                        
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A Ziffer XXIX, Tamsulosin bei Urolithiasis (als medikamentöse expulsive Therapie auch nach Lithotripsie) – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss vom 7. April 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
 - 
                                            
                    
                                                                                        
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A Ziffer XXIX, Tamsulosin bei Urolithiasis (als medikamentöse expulsive Therapie auch nach Lithotripsie) – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Beschluss vom 7. April 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.