Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
 Ergänzung eines Anhangs 3 und eines Anhangs 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019"
    
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                                                                                        Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung eines Anhangs 3 und eines Anhangs 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. September 2020 in Kraft. 
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