Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung:
Teil 2 – Änderung der Verfahren 3, 5 bis 15 für das Erfassungsjahr 2022"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderung der Verfahren 3, 5 bis 15 für das Erfassungsjahr 2022
Der Beschluss vom 15. Juli 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
-
Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderung der Verfahren 3, 5 bis 15 für das Erfassungsjahr 2022
Der Beschluss vom 15. Juli 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in Kraft.
-
Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderung der Verfahren 3, 5 bis 15 für das Erfassungsjahr 2022
Beschluss vom 15. Juli 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.