Beschluss
Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (Anpassung an das GKV-WSG/ Neufassung)(siehe Beschluss vom 21.02.2008)
Beschlussdatum: 18.10.2007
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung/Meldung: Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus wurde an neue gesetzliche Grundlagen angepasst
- Richtlinie: Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus § 116b SGB V
- Zuständig: Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung