Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Obinutuzumab (Überschreitung 50 Mio. € Grenze: Follikuläres Lymphom, Kombination mit Chemotherapie, Erstlinie)"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obinutuzumab (Überschreitung 50 Mio. € Grenze: Follikuläres Lymphom, Kombination mit Chemotherapie, Erstlinie)
Der Beschluss vom 4. November 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des GBA am 4. November 2021 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obinutuzumab (Überschreitung 50 Mio. € Grenze: Follikuläres Lymphom, Kombination mit Chemotherapie, Erstlinie)
Beschluss vom 4. November 2021. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des GBA am 4. November 2021 in Kraft.