Letzte Änderungen zu "Kinder-Richtlinie:
Wiederaufnahme der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 zur Eindämmung und Bewältigung des Infektionsanstiegs der oberen Luftwege"
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Kinder-Richtlinie: Wiederaufnahme der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 zur Eindämmung und Bewältigung des Infektionsanstiegs der oberen Luftwege
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 15. Dezember 2022 in Kraft.
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Kinder-Richtlinie: Wiederaufnahme der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 zur Eindämmung und Bewältigung des Infektionsanstiegs der oberen Luftwege
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Kinder-Richtlinie: Wiederaufnahme der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 zur Eindämmung und Bewältigung des Infektionsanstiegs der oberen Luftwege
Beschluss vom 15. Dezember 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.