Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Änderung des 5. Kapitels – Konkretisierung des Begriffs Unterlagenschutz"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels – Konkretisierung des Begriffs Unterlagenschutz
Der Beschluss vom 20. April 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des GBA am 22. Juli 2023 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels – Konkretisierung des Begriffs Unterlagenschutz
Der Beschluss vom 20. April 2023 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels – Konkretisierung des Begriffs Unterlagenschutz
Beschluss vom 20. April 2023. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.