Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz:
Ergänzung einer Anlage und weitere Änderungen"
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Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz: Ergänzung einer Anlage und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 16. Juli 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz: Ergänzung einer Anlage und weitere Änderungen
Beschluss vom 16. Juli 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.