Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätssicherung:
Stationäre Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Der Beschluss vom 3. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Quartalsbericht 2/2025 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL
Beschluss vom 28. Januar 2026.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Spezifikation zum Erfassungsjahr 2027 für die Strukturabfrage und das Nachweisverfahren gemäß § 11
Beschluss vom 22. Januar 2026.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verstetigung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 10 Abs. 2
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026
Der Beschluss vom 3. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Der Beschluss vom 3. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlage 5
Der Beschluss vom 16. Oktober 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 17. Januar 2026 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2026
Der Beschluss vom 5. November 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.