Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätssicherung:
Stationäre Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Präzisierung des § 7 Absatz 7
Der Beschluss vom 17. April 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. Juni 2025 in Kraft.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation der Mindestmengenregelungen für Herztransplantation (Nr. 11 der Anlage der Mm-R)
Beschluss vom 15. Mai 2025.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Umsetzungsgrad der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) – Ergebnisse für das Erfassungsjahr 2023
Beschluss vom 15. Mai 2025.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Präzisierung des § 7 Absatz 7
Der Beschluss vom 17. April 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Änderung der Beauftragung des IQTIG: Auswertung der Informationen der klärenden Dialoge und der Strukturabfragen gemäß § 11 QFR-RL vom 17. Dezember 2020
Beschluss vom 7. Mai 2025.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der §§ 5 und 9 sowie des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2024 und Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2024
Der Beschluss vom 17. April 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 14. Mai 2025 in Kraft.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation der Mindestmengenregelungen für allogene und autologe Stammzelltransplantation bei Erwachsenen (Nr. 5 der Anlage der Mm-R)
Beschluss vom 17. April 2025.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Servicedateien für das Berichtsjahr 2024 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Beschluss vom 2. April 2025.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der §§ 5 und 9 sowie des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2024 und Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2024
Beschluss vom 17. April 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Präzisierung des § 7 Absatz 7
Beschluss vom 17. April 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.