Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Bedarfsplanung:
Ärzte
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung der Anlagen 3.2, 4.2.3a und 4.2.3b aufgrund der kommunalen Gebietsreform in Hessen
Beschluss vom 19. Februar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Beratungsverfahrens: Überprüfung des Anpassungsbedarfs der Bedarfsplanungs-Richtlinie aufgrund der BBSR-Aktualisierung der Gebietskulisse der Mittelbereiche
Beschluss vom 18. Dezember 2025.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung des Morbiditätsfaktors
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2025 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung des Morbiditätsfaktors
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung des Morbiditätsfaktors
Beschluss vom 18. Juni 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes und anteiliger Versorgungsaufträge
Der Beschluss vom 20. Februar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 8. Mai 2025 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Aktualisierung des Morbiditätsfaktors und Anpassung der Kreistypisierung wie auch deren Methodik
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. April 2025 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Anhaltspunkte für Unterversorgung und in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung für Kinder- und Jugendärzte
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. März 2025 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes und anteiliger Versorgungsaufträge
Der Beschluss vom 20. Februar 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Aktualisierung des Morbiditätsfaktors und Anpassung der Kreistypisierung wie auch deren Methodik
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.